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OLG Celle, 14.10.1998 - 13 U 2/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 256 Abs. 1; SGB X § 116
Zulässigkeit einer Feststellungsklage des Sozialhilfeträgers gegenüber einem Kfz-Haftpflichtversicherer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 20.06.1996 - 19 O 67/94
- OLG Celle, 14.10.1998 - 13 U 2/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.12.1995 - VI ZR 271/94
Gesetzlicher Übergang des Schadensersatzanspruchs wegen vermehrter Bedürfnisse …
Auszug aus OLG Celle, 14.10.1998 - 13 U 2/98
Das steht aber nicht dem Verständnis entgegen, daß der Anspruch des Geschädigten bereits in dem Zeitpunkt übergeht, in dem mit der Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers ernsthaft zu rechnen ist (vgl. BGH, NJW 1996, 726 - 727/728 ), denn mit der gleichzeitig angenommenen Fortdauer einer Einziehungsbefugnis im eigenen Namen durch den unmittelbar Geschädigten wird dem Zweck der Subsidiarität der Sozialhilfe genügt. - BGH, 25.06.1996 - VI ZR 117/95
Voraussetzungen des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Sozialhilfeträger; …
Auszug aus OLG Celle, 14.10.1998 - 13 U 2/98
Auf der Grundlage dieser vom Bundesgerichtshof mehrfach (a. a. O. und NJW 1996, 2508 f.) formulierten interessengerechten Auslegung des § 116 Abs. 1 SGB X, der der Senat folgt, sind keine Ansprüche auf den Kläger übergegangen. - BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Celle, 14.10.1998 - 13 U 2/98
Zweifellos muß zwar derjenige, dem ein realisierbarer Anspruch gegen einen Dritten zusteht, diesen Anspruch zur Deckung seines Bedarfs verwirklichen und wird daher in dessen Umfang nicht hilfsbedürftig (BVerwGE 21, 208 - 212 ).